Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Was ist BEM?

Die gesetzliche Grundlage für das BEM ist in § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich festgeschrieben.
Die Ziele im BEM sind:

  • Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiederherstellen
  • Vorbeugung erneuter Erkrankung
  • Unterstützung bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz, ggf. in Zusammenarbeit mit externen Sozialleistungsträgern
  • Fehlzeitenreduktion
  • Erhalt und Sicherung des Arbeitsplatzes

Wie kann ich teilnehmen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie als Mitarbeitende/r am BEM teilnehmen können:

  • Sie erhalten ein schriftliches Angebot der Personalabteilung.
    Die Grundlage für dieses Angebot ist ausschließlich die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU), da die Personalabteilung natürlich keine Kenntnis von den Gründen der AU hat. Das BEM-Angebot erhalten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt (mehrere Kurzerkrankungen) arbeitsunfähig waren. Das Angebot erhalten Sie sowohl wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch arbeitsunfähig sind, als auch wenn Sie bereits wieder arbeiten.
  • Sie selbst können ein BEM anfragen.
    Die Teilnahme am BEM kann auch durch Sie angestoßen werden. Hierfür ist es nicht notwendig bereits ein Angebotsschreiben erhalten zu haben. Wenden Sie sich einfach an einen der hier benannten Ansprechpartner, um sich unverbindlich zu informieren und über Unterstützungsmöglichkeiten zu sprechen.
  • Wenn Sie bereits ein BEM-Angebot erhalten oder ein BEM-Verfahren durchgeführt haben.
    Auch wenn Sie bereits einmal im BEM waren oder auch in der Vergangenheit mal ein BEM-Angebot der Personalabteilung nicht in Anspruch genommen haben, können Sie gern selbst ein BEM anfragen und/oder natürlich auch ein erneutes schriftliches Angebot annehmen.

Wie kann das BEM aussehen?

Ein möglicher Ablauf könnte folgender sein:

  • Sie erhalten ein schriftliches Angebot (enthalten ist das Angebotsschreiben und ein Informationsblatt zum BEM). Ihr/e Vorgesetzte/r erhält hiervon keine Kenntnis.
  • Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihre Zustimmung zur Teilnahme geben.
  • Sie stimmen der Durchführung des BEM zu, wählen auf dem Schreiben eine BEM-Ansprechperson aus und senden die Unterlagen zurück an die Personalabteilung. (Auch wenn Sie sich gegen die Teilnahme am BEM entscheiden sollten, senden Sie bitte den Rückmeldebogen an die Personalabteilung zurück).
  • Ihre BEM-Ansprechperson wird über Ihre Zusage informiert und nimmt Kontakt mit Ihnen auf und nach einer ersten allgemeinen Information, machen Sie ggf. einen persönlichen Termin aus.
  • Nun besprechen Sie gemeinsam die Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.

Sie haben ein schriftliches Angebot erhalten und sind sich unsicher, ob Sie es annehmen sollten, wie es auszufüllen ist oder was die nächsten Schritte sein können?
Das ist kein Problem. Melden Sie sich gern bei einem der genannten BEM Ansprechpartner.

Wie ist der Datenschutz gewährleistet?

  • Alle Informationen, die Sie betreffen, werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
  • Alle Maßnahmen erfolgen unter Wahrung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur in Abstimmung mit Ihnen.
  • Vertrauliche Gespräche unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht.

Was können weitere, persönliche Vorteile der Teilnahme am BEM sein?

  • Persönliche Begleitung und Beratung im BEM Prozess durch eine BEM-Ansprechperson.
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Lösungsansätzen (beruflich und privat).
  • Unterstützung bei der Suche nach hilfsangeboten zu verschiedenen Fragestellungen (gesundheitlich, private oder berufliche Konflikte, etc.) auch über das Arbeitsumfeld hinaus.